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Wenn du das erste Mal einen Chat-Raum betrittst, stürze dich nicht gleich ins Geschehen. Schaue lieber erst, wer da ist und welche Stimmung herrscht. In eine Kneipe rennst du auch nicht hinein und brüllst: "Hey Leute, da bin ich - unterhaltet mich!" Vielleicht liegen dir Leute und Stimmung in diesem Raum gar nicht, dann hast du die Möglichkeit, den Raum zu wechseln.
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Du flirtest gerne? Aber vielleicht dein Gesprächspartner nicht. Erkenne abweisende "Gesten" und akzeptiere sie.
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Jeder hat mal schlechte Laune, aber lasse diese nicht an den anderen Chattern aus! Wenn du über deine Probleme reden willst, lässt sich sicher jemanden finden, der dir in einem ruhigen Raum zuhört.
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Hilf den "Neulingen"! Wenn ein Chat-Anfänger hereinkommt, erinnere dich an deine Anfangszeiten im Chat. Hat dir damals jemand geholfen? Dann tue es ihm gleich. Hat dir keiner geholfen? Dann mach' es besser! Vielleicht wird aus dem Einsteiger ein Stammchatter und ein Freund.
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Wenn du jemanden ansprechen möchtest, dann adressiere deinen Satz mit dem entsprechenden Namen. Sonst weiß derjenige unter Umständen nicht, dass deine Frage an ihn gerichtet war und wird daher auch nicht antworten.
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Chatten ist Spaß und Humor gehört dazu. Aber jeder hat eine andere Art von Humor und was du total witzig findest, kann bei einem anderen möglicherweise nur ein müdes Lächeln hervorrufen oder gar Bauchschmerzen verursachen. Ganz davon abgesehen, dass Geschriebenes oft ganz anders wirkt als Gesprochenes, da Intonation und die Mimik fehlen.
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Bedränge niemanden, dir seine E-Mail-Adresse oder Telefonnummer zu geben. Wenn jemand Mails austauschen oder mit dir am Telefon sprechen möchte, wird er dir freiwillig die entsprechenden Angaben geben.
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GROSSBUCHSTABEN, Fettschrift, Farben, Grafiksmilies und sonstige Sonderbefehle sollen zur Betonung dienen, wenn du zum Beispiel deine Stimmung ausdrücken willst. Wenn du diese Mittel ständig einsetzt, werden die anderen genervt reagieren.
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Schimpfwörter solltest du im Chat ganz vermeiden. Damit ziehst du nur den Ärger der anderen auf dich, die in Ruhe chatten wollen. Bedenke: Gewalt- und Drogenverherrlichung, pornographische Darstellungen und rassistische Äußerungen werden strafrechtlich geahndet.
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Benimmt sich jemand im Chat daneben, dann lasse ihn einfach in Ruhe. Diskutiere nicht mit ihm. Er wird sich nach kurzer Zeit langweilen und verschwinden, wenn er keine Beachtung findet. Ist es ein besonders hartnäckiger Störer, dann benachrichtige den Chat-Betreiber oder einen anwesenden VIP/Admin.
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Gib dich nicht dem Irrglauben hin, du seiest im Chat anonym! Das bist du nicht. Chat-Server schneiden deine Rechner-Adresse (IP) mit und speichern sie. Über die IP-Adresse kommt der Chat-Betreiber zu deinem Provider.
Wir bitten um Beachtung und Einhaltung der rechtlichen Vorgaben im Chat!
Pornographie
Gesetzeslage:
In Deutschland ist die Verbreitung pornographischer Schriften gemäß folgenden Vorschriften verboten:
- § 184 StGB (Strafgesetzbuch) Verbreitung von Pornographie,
- § 6 GJS (Gesetz über Verbreitung jugendgefährdender Schriften) Schwergefährdende Schriften
Nähere Erläuterung:
Demnach gelten insbesondere Fotos mit Abbildungen von Geschlechtsteilen als Pornographie. Verboten ist ferner der Besitz oder die Verbreitung von Inhalten, die Kinderpornographie, Sodomie oder Gewalttätigkeiten zum Gegenstand haben. Solche Inhalte dürfen keinem - auch nicht Personen über 18 Jahren - zur Verfügung gestellt werden. Bereits mit ihrer Herstellung und dem Besitz solcher Inhalte kann man sich strafbar machen. Aufgrund der strengen Rechtsprechung in diesem Bereich sollten grundsätzlich in keinem Zusammenhang Nacktfotos von Kindern (auch nicht Familienfotos) veröffentlicht werden.
Diskriminierende Inhalte
Gesetzeslage:
In diesem Zusammenhang sind insbesondere folgende Vorschriften zu nennen:
- § 130 StGB (Strafgesetzbuch) Volksverhetzung
- § 166 StGB (Strafgesetzbuch) Beschimpfung von Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen
Nähere Erläuterung:
Verboten sind Inhalte, die zum Hass gegen eine bestimmte Bevölkerungsgruppe aufstacheln oder zu Gewalttaten gegen diese auffordern. Einzelne Bevölkerungsgruppen und Religionsgemeinschaften dürfen nicht beschimpft und verächtlich gemacht werden. Zu diesen Inhalten zählen auch rechtsradikale Materialien und Äußerungen. Auch dies ist unter Strafe gestellt.
Persönlichkeitsverletzende Inhalte
Gesetzeslage:
Es ist strafrechtlich untersagt, andere Personen zu beleidigen, unwahre Tatsachen über sie zu verbreiten oder sie sonstig in ihrer Ehre zu verletzen.
Insbesondere sind folgende Vorschriften zu beachten:
- § 185 StGB (Strafgesetzbuch) Beleidigung
- § 186 StGB (Strafgesetzbuch) üble Nachrede
- § 187 StGB (Strafgesetzbuch) Verleumdung
Nähere Erläuterung:
Wer die Ehre eines anderen dadurch angreift, indem er dessen Missachtung zum Ausdruck bringt, beleidigt den anderen und kann daher von diesem angezeigt werden. Gleiches gilt, wer Behauptungen über jemanden äußert, die nicht nachweislich wahr sind (üble Nachrede) oder die erwiesenermaßen unwahr sind (Verleumdung).
Freiheitsbeschränkende Inhalte
Gesetzeslage:
Es ist gesetzlich verboten, andere Personen durch Androhung von Gewalt, empfindlichem Übel oder eines gegen diese Person oder nahe stehende Person gerichteten Verbrechens zu einem bestimmten Verhalten zu zwingen. Dies wird insbesondere durch die folgenden Vorschriften untersagt:
- § 240 StGB (Strafgesetzbuch) Nötigung
- § 241 StGB (Strafgesetzbuch) Bedrohung
- § 253 StGB (Strafgesetzbuch) Erpressung
Nähere Erläuterung:
Keiner darf durch Androhung von Gewalttätigkeiten oder anderen Druckmitteln zu einer bestimmten Handlung, Duldung oder Unterlassung veranlasst werden.
Urheberrecht
Kreative Leistungen, wie z. B. Fotos, Software, Musik, sind durch das Gesetz urheberrechtlich geschützt. Die Nutzungsrechte liegen beim Urheber. Soweit für private Zwecke eine Kopie hergestellt wird, ist dies in der Regel erlaubt. Dies gilt jedoch nicht, wenn diese Kopie im Internet verbreitet oder veröffentlicht wird oder wenn man sich fälschlicherweise als Urheber der Werke ausgibt.
Ein Verstoß gegen sämtliche oben aufgeführten Punkte führt rechtliche Konsequenzen nach sich.